Unsere Bedingungen
Gemäß unserem Vertriebsvertrag sind unsere Partnerschaftsbedingungen wie folgt:
Die Produkte des Anbieters genießen einen Ruf, der auf ihrem ästhetischen Charakter beruht, und somit auf der Fähigkeit, ein bekanntes Markenimage zu entwickeln und zu bewahren, dessen Aufrechterhaltung von einer Verkaufsstelle abhängt, die diese ästhetische Besonderheit hervorhebt.
Diese Produkte müssen daher unter Bedingungen vermarktet werden, die ihrem Image entsprechen, unter der Verantwortung und Kompetenz von qualifizierten Personen und in einem geeigneten Verkaufsraum.
Der Wille des Lieferanten, das Prestige der Produkte unter angemessenen Verkaufsbedingungen aufrechtzuerhalten, ist ein entscheidender Wettbewerbsfaktor, der den Rückgriff auf den selektiven Vertrieb rechtfertigt und den Verbrauchern die Gewähr bietet, dass die Produkte weiterhin durch ein qualitatives Markenimage gekennzeichnet sind.
Vor diesem Hintergrund hat der Lieferant ein selektives Vertriebskonzept entwickelt, das auf der Auswahl von Wiederverkäufern beruht, die über die für den Wiederverkauf der Produkte erforderlichen beruflichen Qualifikationen verfügen und in geeigneten Verkaufsstellen tätig sind.
Diese Wiederverkäufer werden anhand objektiver qualitativer und quantitativer Kriterien ausgewählt, die hier beschrieben sind und insbesondere auf der beruflichen Kompetenz und der Geschäftserfahrung beruhen, die für den Vertrieb der Produkte unter optimalen Bedingungen erforderlich sind, sowie auf der Einrichtung einer Verkaufsstelle in einem Umfeld, das von einer wertschätzenden Präsentation der Produkte profitiert.
Diese Kriterien ermöglichen es den zugelassenen Händlern, die technischen und kommerziellen Leistungen der von ihnen getätigten Verkäufe im Interesse einer besseren Verteilung der Produkte an die Endverbraucher zu verbessern.
Der Lieferant bildet die Spitze des Vertriebsnetzes, das sich auf die Garantie einer leistungsfähigen Beschaffungspolitik und ein starkes Markenimage stützt.
Verkaufsstelle – Einrichtung
Der Vertriebspartner muss über einen Standort und/oder eine kommerziell genutzte Fläche verfügen, die ständig dem Einzelhandel der Produkte gewidmet ist.
Der für den Vertrieb der Produkte reservierte Platz muss für die Verbraucher deutlich erkennbar sein.
Es wird, soweit erforderlich, klargestellt, dass der Lieferant keine Displays oder andere Medien zur Präsentation der Produkte bereitstellt.
Der Distributor hat dem Lieferanten die zugelassene Verkaufsstelle unter der in Artikel 2 genannten Adresse gezeigt, wo er unter Ausschluss aller anderen Orte die Produkte ausstellen und verkaufen wird.
Der Distributor verpflichtet sich, während der gesamten Laufzeit des Vertrags auf eigene Kosten alle Wartungs-, Reparatur- und Renovierungsarbeiten zu übernehmen, die sich als notwendig erweisen, um den zugelassenen Verkaufspunkt unter den in diesem Artikel genannten Bedingungen aufrechtzuerhalten.
Die Kriterien für die Auswahl der Verkaufsstelle beziehen sich auch auf ihre Inneneinrichtung und die Umgebung der Produkte, die das Markenimage der Produkte widerspiegeln müssen.
Inneneinrichtung :
Der Vertriebspartner muss über eine Verkaufsstelle verfügen, die insbesondere durch ihre Einrichtung dem Qualitätsimage der Produkte entsprechen muss. Bei der Beurteilung der Qualität der Verkaufsstelle werden folgende Aspekte berücksichtigt:
- die Größe und Dekoration der Schaufenster, die das Prestige der Produkte widerspiegeln oder sie zumindest nicht abwerten sollten;
- die Einrichtung der zugelassenen Verkaufsstelle, die geeignet sein muss, die Gesamtheit der vom Produktverteiler bestellten Artikel aufzunehmen und es den Verbrauchern zu ermöglichen, die Produkte unter den besten Bedingungen zu betrachten;
- die Dekoration und Beleuchtung der zugelassenen Verkaufsstelle, die eine einwandfreie Präsentation der Produkte ermöglichen und zu ihrer ästhetischen Aufwertung beitragen muss.
Umgebung:
Die Produkte müssen in einem Umfeld mit ähnlichen Produkten vermarktet werden, das dem Markenimage entspricht.
Der Distributor verpflichtet sich, in der Nähe der Produkte keine anderen Produkte zu platzieren, die durch ihre Nachbarschaft das Markenimage der Produkte beeinträchtigen könnten.
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